Nachkommen von Eberhard Hermann Schaiper

Notizen


1. Eberhard Hermann Schaiper

Als die Erbin Anna Maria Eberhard Schaiper aus Ostenfelde heiratet (Auslobung nach Ausmittelungsverfahren vom 24.5.1836), muß der Neo-Colonus Eberhard Brinkmann den halbgebürtigen Geschwistern eine Abfindung incl. Brautschatz und Brautwagen von 88 Reichstalern, 14 Groschen zahlen.

Eberhard Brinkmann konnte in Raten die Halbgeschwister seiner Frau abfinden. 1839 regelte er die Güterverhältnisse. Nach Eingehung einer zweiten Ehe mit Greive bezog er die Leibzucht und der jüngste Sohn wird Anerbe im Alter von 25 Jahren

Als der Sohn Johann Heinrich 1868 eingezogen werden sollte, reklamierte ihn sein Vater und er wurde ein Jahr zurückgestellt. In dieser Reklamation gibt Eberhard Brinkmann den Wert des Colonats mit 4000 Reichstalern an und spricht von 2000 Reichstalern Schulden. Im folgenden Jahr mußte Heinrich bei den Dragonern dienen, weil die Reklamation nicht rechtzeitigt ..(?) wurde.


Anna Maria Brinkmann Anerbin

Da die Tochter Anna Maria aus erster Ehe das Erbe antritt, zieht der Stiefvater, geb. Uthoff, in die Leibzucht mit seiner Ehefrau, geb. Wilkenhoff, die bald darauf stirbt. Als die Erbin Anna Maria Eberhard Schaiper aus Ostenfelde heiratet (Auslobung nach Ausmittelungsverfahren vom 24.5.1836), muß der Neo-Colonus Eberhard Brinkmann den halbgebürtigen Geschwistern eine Abfindung incl. Brautschatz und Brautwagen von 88 Reichstalern, 14 Groschen zahlen.


5. Franz Brinkmann

Franz Brinkmann kam bei heringhaus´ Haushebung unter herabfallende Balken und wurde davon (früher blühend und korpulent, krüppelig und tiefsinnig, bis er 3 Jahre danach starb


Carolina Greve

geb. Greive aus Schwege (Glandorf), Bäuerin, katholisch, geboren 1816. Ging wegen einer Fistel am Fuß mit der Krücke, gestorben im Glandorfer Krankenhaus, nachdem sie zu ihrer Schwester Howerth? Nach Glandorf gezogen war. Greives Kinder wuchsen auf dem Brinkmannschen Hof in Ostenfelde auf und verlebten da später auch mancmal ihre Ferien.


11. Kind 4 Brinkmann

unbekanntes geschlecht